Dienstleistungen

Arbeitssicherheit


Das Büro betreut Betriebe auf den Gebieten der Arbeitssicherheit und des Arbeitschutzes auf Basis der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV 2. Es ermöglicht Unternehmern somit, die Vorgaben der Berufgenossenschaften zu erfüllen.

Zu den betreuten Betrieben gehören u.a.:

        Arztpraxen unterschiedlicher Größe und Ausrichtung
        Radiologische Diagnostik
        Dialyse-Institute
        Alten- und Pflegeheime
        Handwerksbetriebe
        Fertigungsbetriebe
        Werkstätten
        Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
        Behörden/Gerichte
        Bauhäuser

Zu den Betreuungsleistungen gehören z.B.

        die Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen,
        die Erstellung von Anweisungen nach Gefahrstoff- und Biostoffverordnung,
        die Durchführung und Dokumentation von Unterweisungen
        die Organisation und Durchführung von Arbeitsschutzausschusssitzungen
        Stellung des externen Brandschutzbeauftragten
        Prüfung von Spielplätzen
        in Verbindung mit Partnern die regelmäßige Überprüfung prüfpflichtiger Anlagen (z.B. regelmäßige Überprüfung von E-Anlagen nach BGV A3, E-Check etc.)

Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Einrichtung eines Arbeitsschutz-Management-Systems oder dessen Integration in ein Qualitätsmanagementsystem.

In Verbindung mit kompetenten Partnern aus den Bereichen Arbeitsmedizin, Elektrohandwerk und Feuerlöschgerätewartung/Vertrieb ist es uns möglich, den interessierten Kunden umfassend und normenkonform zu betreuen. 

Brandschutz

Brandschutz dient dem Schutz von Leben, Sachwerten und der Umwelt.
Während baulicher und anlagentechnischer Brandschutz durch Vorschriften wie z.B. die Landesbauordnungen und technische Normen geregelt werden, liegt der organisatorischen Brandschutz in den Händen des Betreibers eines Gebäudes oder einer Anlage.

Beim Betrieb von sogenannten Sonderbauten (z.B. Schulen, Krankenhäusern, Altenheimen) oder bei erhöhter Brandlast (z.B. Baumarkt) kann die Genehmigungsbehörde verfügen, das ein Brandschutzbeauftragter zu bestellen ist. Dieser unterstützt den Betrieb bei der Regelung des organsatorischen Brandschutzes.

Die Inhalte dieser Unterstützung sind u.a. in der DGUV I 205-003 geregelt. Exemplarisch hier ein Auszug:

- Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind
- Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z. B. in der Handhabung
   von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.23)) 
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren,
   den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.

Sollten Sie die Unterstützung eines Brandschutzbeauftragten bei der Umsetzung des innerbetrieblichen Brandschutzes in ihrem Betrieb benötigen, so würden wir uns freuen, Ihnen ein persönliches Angebot unterbreiten zu dürfen.



Datenschutz

Am 25.05.2018 tritt die Europäische Datenschutzgrundverordnung und das nationale Datenschutz- Anpassungs- und Umsetzungsgesetz in Kraft.
In diesem werden die Rechte Betroffener gestärkt, der Schutz personenbezogener Daten sichergestellt und innerhalb der EU vereinheitlicht.


Bildergalerie

Ehemaliger Schlauchkraftwagen SKW KHD Magirus Mercur 125D10 der FF Eutin. Im linken Bild zusätzlich ein Anhänger Leichtschaumgenerator des Herstellers Minimax mit Antrieb durch Einzylinder Dieselmotor. Beide seit 2011 im Besitz des Autors.
KHD Magirus TLF 16 ZS (fahrbereites Restaurierungsprojekt)
KHD Jupiter mit Kranaufbau Wilhag 931. Baujahr 1965, voll fahrbereit.
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